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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Career Service der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/​Wolfenbüttel (Career Service) für die Nutzung der Datenbank „TreffpunktKarriere“
Stand November 2009

§ 1 Geltungsbereich

(1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge, die zwischen der Ostfalia für den Career Service und dem jeweiligen Vertragspartner (Unternehmen) für die Nutzung von TreffpunktKarriere geschlossen werden.

(1.2) Ausgenommen von der Nutzung von TreffpunktKarriere sind in der Regel Unternehmen, die mit der Nutzung von TreffpunktKarriere gleiche oder ähnliche Ziele (Stellen- und Praktikumsvermittlung) verfolgen wie der Career Service.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Career Service stellt dem Vertragspartner die Nutzung der Datenbank auf der Internetplattform „TreffpunktKarriere“ – verfügbar unter https://career.ostfalia.de/ – ausschließlich zur Personalbeschaffung zur Verfügung. Mit dem Recht zur Nutzung der Datenbank werden keine weiteren Nutzungslizenzen oder sonstigen Rechte an der Datenbank übertragen. Die Nutzung zu einem anderen Zweck ist untersagt.

§ 3 Leistungen des Career Service

Der Career Service bietet dem Vertragspartner folgende Leistungen:

a) die Zugriffsmöglichkeit auf die Bewerberdatenbank

b) die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Angeboten (z.B. Stellen- und Praktikumsangebote)

c) die Veröffentlichung eines Unternehmensprofils

§ 4 Grundlagen der Zusammenarbeit

(4.1) Der Vertragspartner garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Er trägt die alleinige presse-/wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Inhalte. Er bestätigt, dass er Inhaber aller Rechte für die von ihm in die Datenbank eingestellten Daten ist und stellt die Ostfalia von Ansprüchen Dritter frei.

(4.2) Der Career Service behält sich vor, vom Vertragspartner erteilte Aufträge insbesondere dann nicht auszuführen oder aus der Datenbank zu entfernen, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt, missbräuchlich ist bzw. die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(4.3) Um eine reibungslose Nutzung der Datenbank gewährleisten zu können, konfiguriert der Vertragspartner seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Werden Störungen, die ursächlich von der Infrastruktur des Vertragspartners ausgehen, nach Aufforderung durch den Career Service nicht zeitnah behoben, hat der Career Service das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

(4.4) Die Rechte des Vertragspartners aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung des Career Service.

(4.5) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, auch nach Ablauf des Vertrages Fragebögen zur Verbesserung des Kundenservice oder Infomails über das weitere Leistungsangebot des Career Service per Post oder E‑Mail zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos gegenüber dem Career Service mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(4.6) Der Career Service verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die er von dem Vertragspartner im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird vom Career Service auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

(4.7) Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Career Service alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind.

(4.8) Die Veröffentlichung von folgenden Arten von Angeboten ist unzulässig:

  • Angebote, die eine finanzielle Eigeninvestition des Bewerbers voraussetzen oder in Abhängigkeit vom Verkaufsvolumen des Bewerbers stehen
  • Werbung für Klub- und Vereinsmitgliedschaften und Angebote von illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG)

(4.9) Die Veröffentlichung einer freien Mitarbeit ist zulässig, sofern die unter Abs. 8 genannten Regelungen erfüllt sind und die freie Mitarbeit im Anzeigentext deutlich hervorgehoben wird.

§ 5 Laufzeit des Vertrags und Kündigung

(5.1) Der Vertrag zur Nutzung von TreffpunktKarriere endet mit Kündigung der Vertragspartner.

(5.2) Die Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der andere Vertragspartner seine wesentlichen Vertragspflichten erheblich verletzt.

(5.3) Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne die Einhaltung von Fristen zu kündigen.

§ 6 Gewährleistung und Verzug

(6.1) Der Career Service gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen, vom Career Service zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen und ist bemüht, ein zur Erreichung dieses Ziels fehlerfreies Programm einzusetzen.

(6.2) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Umsetzung des vom Vertragspartner erteilten Auftrags aufgrund technischer Begebenheiten unmöglich ist, die nicht im Einflussbereich des Career Service liegen. Unter anderem steht der Career Service nicht für Fälle ein, in denen seine Dienste nicht verfügbar sind, insbesondere

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.

(6.3) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Vertragspartner schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Der Career Service leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. In wiederholten Fällen steht dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

(6.4) Kommt der Career Service in Verzug, so kann der Vertragspartner, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für die nicht rechtzeitig veröffentlichten Leistungselemente verlangen.

(6.5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Vertragspartner von dem Mangel Kenntnis hatte oder aber hätte Kenntnis erlangen müssen, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(6.6) Alle Regelungen zur Gewährleistung, die in diesen AGB enthalten sind, gelten nur für den Fall der entgeltlichen Nutzung von TreffpunktKarriere. Diese Regelung gilt unabhängig davon, welche Gründe vom Vertragspartner für einen solchen Anspruch angeführt werden.

§ 7 Haftung

(7.1) Eine Haftung des Career Service auf Schadenersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung, ist bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(7.2) Der Career Service haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung von Stellen und Praktika über TreffpunktKarriere sowie für Investitionen, die vom Vertragspartner im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsabschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Der Career Service haftet nicht für die Richtigkeit der nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.

(7.3) Der Career Service haftet nicht für Ausfallzeiten und Störungen, die nicht im Einflussbereich des Career Service liegen. Das gilt insbesondere für Mängel, die ihre Ursache außerhalb der Kommunikationsinfrastruktur des Career Service oder innerhalb der Kommunikationsinfrastruktur des Vertragspartners haben oder auf eine unzureichende Hard- und Softwareausstattung des Vertragspartners zurückzuführen sind.

(7.4) Alle Haftungsansprüche des Vertragspartners gelten nur in der Zeit, in der TreffpunktKarriere entgeltlich betrieben wird.

(7.5) Der Career Service übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung von TreffpunktKarriere durch Personen, die außerhalb des für die Nutzung vorgesehenen geschlossenen Benutzerkreises liegen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(8.1) Erfüllungsort ist Wolfenbüttel.

(8.2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Wolfenbüttel bzw. Landgericht Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(8.3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(8.4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(8.5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


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